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NSW

Am 01. Juni 2015 ist die Richtlinie 2010/65/ in Kraft getreten. In ihr werden die Meldeformalitäten für ein- und auslaufende Schiffen in und aus Häfen der EU-Länder geregelt.

Jedem Schiff, sowohl einlaufend als auch auslaufend, wird eine Anlaufreferenz (sog. Visit-/ Transit-ID) zugeteilt. Bisherige Meldeformulare werden fortan in Meldeklassen zusammengefasst, um sie anschließend elektronisch an die zuständigen Behörden zu übermitteln.

Wir übernehmen für Sie diese Anmeldung. Auch an Sonn- und Feiertagen.

Kontakt: nsw [at] smd.de