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ZOLL

Seit dem 01. Januar 2011 ist die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung für Waren, die aus einem Nicht-EU Land stammen und in das Gebiet der europäischen Gemeinschaft verbracht werden, verpflichtend.

Die Anmeldung ist vor dem Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft bei der ersten europäischen Eingangszollstelle abzugeben.

Bei der Abgabe dieser Meldung werden verschiedene sendungsbezogene Daten an die Zollbehörden übermittelt, die auf Grundlage der übermittelten Daten EDV-gestützte Risikoanalysen für Sicherheitszwecke durchführt.

Der Schiffsmeldedienst übermittelt als Vertreter unserer Kunden die Daten über ein entsprechendes EDV-System an die Zollbehörden.

Dieses System ermöglicht es uns, den Anforderungen der Zollverwaltung nachzukommen und eventuelle Umleitungen oder Änderungen den Zollbehörden zeitnah mitzuteilen.

Wir benötigen von Ihnen lediglich einige Daten und die Erfassungsgrundlage (z.B. in Form eines B/L), um die Anmeldung bei der Zollbehörde durchzuführen.

Ein entsprechendes Formular finden Sie in unserem Downloadbereich.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Diesen Service bieten wir Ihnen selbstverständlich auch am Wochenende an.